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Zahngold im Nachlass

Aktualisiert: Sergej Vassilevski

Aktualisiert: 8. August 2026 · Lesezeit: ca. 7 Minuten

Es passiert beim Ausräumen der Kommode, zwischen Fotoalben und Dokumenten: ein kleines Döschen, eine Filmdose, ein zusammengeknotetes Taschentuch — darin zwei, drei alte Goldkronen. Wer einen Nachlass auflöst, macht diesen Fund öfter, als man denkt. Und fast jeder reagiert gleich: eine Mischung aus Befremden, Rührung und Ratlosigkeit. Wegwerfen fühlt sich falsch an. Behalten irgendwie auch. Verkaufen — darf man das überhaupt? Dieser Artikel beantwortet die Fragen, die sich tausende Erben stellen und kaum jemand laut ausspricht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zahngold aus dem Nachlass gehört rechtmäßig den Erben — das hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich klargestellt. Der Verkauf ist völlig legal.
  • In der Regel ist er sogar sofort steuerfrei, weil die Haltedauer des Verstorbenen angerechnet wird.
  • Der Fund ist oft wertvoller als gedacht: Eine einzelne Krone enthält 50–90 % Gold — beim Kursniveau 2026 sind schon wenige Kronen mehrere hundert Euro wert.
  • Weder Reinigung noch Aufbereitung nötig: Zahngold darf mit Zahnresten eingesendet werden — die fachgerechte Trennung übernimmt das Labor.

Darf ich das überhaupt? Die Rechtslage ist eindeutig

Die kurze Antwort: Ja. Zahngold, das ein Verstorbener zu Lebzeiten aufbewahrt hat, ist Teil des Nachlasses wie Schmuck oder Münzen — es geht mit dem Erbe auf die Erben über. Wie ernst die Justiz dieses Eigentumsrecht nimmt, zeigt ein bemerkenswertes Urteil: Das Bundesarbeitsgericht entschied 2015 über Krematoriumsmitarbeiter, die Zahngold aus der Asche Verstorbener an sich genommen hatten — und stellte klar: Dieses Gold steht den Erben zu, nicht dem Finder. Die Mitarbeiter wurden verurteilt. Wenn also selbst in diesem Extremfall das Recht der Erben gilt, dann gilt es erst recht für das Döschen aus der Kommode.

Auch steuerlich gibt es Entwarnung: Bei geerbtem Edelmetall wird die Haltedauer des Verstorbenen angerechnet — der Verkauf ist dadurch in aller Regel sofort einkommensteuerfrei. Alle Details zu Steuern und Nachweisen beim Erbgold haben wir in unserem Ratgeber Erbgold richtig verkaufen zusammengefasst.

Die Frage, die keiner ausspricht: Ist das pietätlos?

Hier hilft Ehrlichkeit mehr als Tabu. Zahngold ist kein Andenken im eigentlichen Sinn — es ist zahnmedizinisches Material, das der Verstorbene selbst meist nur deshalb aufbewahrt hat, weil er um seinen Wert wusste. Viele ältere Menschen haben ihre alten Kronen ganz bewusst „für später" zurückgelegt. Sie zu verwerten führt diesen Gedanken zu Ende, statt ihn zu verraten.

Was Familien mit dem Erlös machen, zeigt, wie würdevoll dieser Schritt sein kann: Manche finanzieren damit einen Teil der Beerdigungskosten oder die Grabpflege, andere spenden ihn. Und wer sich mit dem Verkauf nicht wohlfühlt: Es gibt eine lange Tradition von Zahngold-Spendenaktionen, die die Bundeszahnärztekammer dokumentiert — auch das ist eine Form, dem Material einen Sinn zu geben. Falsch ist nur eines: es achtlos wegzuwerfen.

Was liegt da eigentlich im Döschen? Der Wert

Zahngold gehört zu den goldhaltigsten Formen von Altgold überhaupt: Dentallegierungen enthalten je nach Rezeptur 50 bis 90 % Gold, dazu oft Platin, Palladium und Silber — Metalle, die bei einer seriösen Analyse alle vergütet werden. Eine einzelne Krone wiegt 2–5 Gramm; beim Kursniveau von 2026 entspricht das häufig 100–300 € pro Krone. Ein Döschen mit drei, vier Kronen — der typische Nachlass-Fund — kommt damit schnell auf 500 bis 1.000 €. Die tagesaktuellen Preise je Legierung finden Sie in der Preistabelle auf unserer Seite Zahngold verkaufen; wie sich die Legierungen im Detail unterscheiden, erklärt unser Zahngold-Legierungsratgeber.

„Aber da sind noch Zahnreste dran …"

Die vielleicht häufigste Hemmschwelle — und die unbegründetste. Sie müssen geerbtes Zahngold weder reinigen noch aufbereiten: Kronen und Brücken dürfen mit Zahnresten, Keramik und Zement eingesendet werden. Im Labor werden die Materialien unter kontrollierten, hygienischen Bedingungen fachgerecht getrennt — Eigenversuche mit Bürste oder Zange können das Edelmetall sogar beschädigen. Sie fassen das Material einmal an, um es in die Versandtasche zu legen. Das war's.

So gehen Sie praktisch vor

  1. Sammeln Sie alles zusammen — Zahngold darf gemeinsam mit anderem Erbgold in eine Sendung: Auch geerbter Schmuck, einzelne Ohrringe oder Bruchgold werden in derselben Analyse einzeln bewertet.
  2. Kostenlose Versandtasche anfordern: versichert bis 1.500 €, neutral verpackt — niemand sieht der Sendung an, was darin ist.
  3. Videodokumentierte Analyse: Jedes Stück wird gewogen, die Legierung exakt bestimmt — inklusive Platin- und Palladiumanteilen. Sie erhalten eine transparente Einzelaufstellung.
  4. Frei entscheiden: Das Angebot ist unverbindlich — Auszahlung per SEPA in 48 Stunden, oder kostenfreie versicherte Rücksendung, wenn Sie es sich anders überlegen.

Häufige Fragen zu Zahngold im Nachlass

Darf man Zahngold von Verstorbenen verkaufen?

Ja. Zahngold aus dem Nachlass gehört rechtmäßig den Erben — das hat das Bundesarbeitsgericht 2015 ausdrücklich bestätigt (Az. 8 AZR 655/13). Der Verkauf ist völlig legal.

Muss ich den Verkauf versteuern?

In aller Regel nein: Bei geerbtem Edelmetall wird die Haltedauer des Verstorbenen angerechnet (§ 23 EStG), der Verkauf ist dadurch meist sofort einkommensteuerfrei. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Ist es unhygienisch, altes Zahngold einzusenden?

Nein. Sie senden das Material unaufbereitet ein; die Trennung von Zahnresten und Keramik erfolgt im Labor unter kontrollierten Bedingungen. Eine Reinigung vorab ist weder nötig noch ratsam.

Was ist das Zahngold aus einem Nachlass wert?

Eine Krone (2–5 g, 50–90 % Gold) entspricht beim Kursniveau 2026 häufig 100–300 € — ein typischer Nachlass-Fund mit mehreren Kronen kommt auf 500 bis 1.000 €. Die exakte Bestimmung liefert die videodokumentierte Laboranalyse.

Kann ich das Zahngold auch spenden?

Ja — Zahngold-Spendenaktionen haben in Deutschland eine lange Tradition. Ob Verkauf oder Spende: Entscheidend ist, dass der Wert nicht ungenutzt verloren geht.

Quellen: Legal Tribune Online (BAG, Az. 8 AZR 655/13), Bundeszahnärztekammer (Altgoldverwertung & Spenden), gesetze-im-internet.de (§ 23 EStG). Kursangaben: Stand August 2026.

Aktueller Goldkurs: 120,55 €/g Feingold (Stand: 12.09.2026, 13:33 Uhr, Londoner Spotmarkt) · Aktuelle Ankaufspreise für Ihr Gold
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