Ringe & Ketten
Ringe, Halsketten, Armbänder und Anhänger – einzeln oder als Sammlung.
Goldschmuck · Silberschmuck · Erbstücke
Ringe, Ketten oder das geerbte Schmuckkästchen: Wir prüfen Ihren Schmuck und machen seinen Edelmetallwert nachvollziehbar. Auch beschädigte Stücke und einzelne Ohrringe.

Aktuelle Ankaufspreise
Bei Schmuck zählt zunächst der Edelmetallwert. Gewicht, Feingehalt und Börsenkurs bestimmen die Bewertung.
Unsere Marge ist bereits eingerechnet. Für Analyse, Einschmelzung und Auszahlung fallen keine weiteren Gebühren an.
| Legierung | Abzug | Preis / g |
|---|---|---|
| 333er Gold8 Karat · 33,3 % Gold | 17 % | 32,45 € |
| 585er Gold14 Karat · 58,5 % Gold | 15 % | 58,37 € |
| 750er Gold18 Karat · 75,0 % Gold | 13 % | 76,60 € |
| 900er Gold21,6 Karat · 90,0 % Gold | 11 % | 94,03 € |
| 916er Gold22 Karat · 91,6 % Gold | 10 % | 96,78 € |
| 999er Gold24 Karat · 99,9 % Gold | 6 % | 110,24 € |
| Legierung | Abzug | Preis / g |
|---|---|---|
| 800er Silber80,0 % Silber | 30 % | 0,88 € |
| 835er Silber83,5 % Silber | 25 % | 0,98 € |
| 900er Silber90,0 % Silber | 20 % | 1,13 € |
| Sterlingsilber925 · 92,5 % Silber | 18 % | 1,19 € |
| Feinsilber999 · 99,9 % Silber | 15 % | 1,33 € |
| Legierung | Abzug | Preis / g |
|---|---|---|
| 650er Platin65,0 % Platin | 15 % | 24,53 € |
| Feinplatin999 · 99,9 % Platin | 10 % | 39,91 € |
Grundlage sind internationale Börsenkurse. Aktualisierte Kurse werden beim erneuten Laden der Seite berücksichtigt. Preisgrundlage in den AGB.
Die Grammpreise gelten für das jeweilige Edelmetallmaterial. Steine und andere nichtmetallische Bestandteile zählen nicht zum Edelmetallgewicht. Maßgeblich für den Auszahlungsbetrag sind die geprüften Stücke und die geltende Preisgrundlage.
Das kaufen wir an
Der Zustand allein entscheidet nicht über den Materialwert. Entscheidend ist das enthaltene Edelmetall.
Ringe, Halsketten, Armbänder und Anhänger – einzeln oder als Sammlung.
Auch ein einzelner Ohrring oder ein unvollständiges Schmuckset hat Edelmetallwert.
Gerissene Ketten und verbogene Ringe können Sie unverändert einsenden.
Fassungen mit Steinen werden geprüft. Für den Metallwert zählt das Edelmetallgewicht.
Schmuck & Nachlass
Geerbten Schmuck können Sie einzeln oder als Sammlung einsenden. Wählen Sie in Ruhe die Stücke aus, die Sie verkaufen möchten.
Persönliche BeratungDie Bewertung richtet sich nach Gewicht, Edelmetallgehalt und aktuellen Ankaufspreisen. Unsere Marge ist dabei bereits berücksichtigt.
Designer- und Antikschmuck kann mehr wert sein als sein Metall. Fällt uns ein möglicher Mehrwert auf, weisen wir Sie darauf hin. Vorhandene Zertifikate und Belege helfen bei der Einordnung.
Bleibende Veränderungen erfolgen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Vor Ablauf der Rücktrittsfrist wird Ihr Schmuck nicht eingeschmolzen.
So funktioniert’s
Kostenlose Versandtasche bestellen oder kostenlosen Werttransport wählen. Verpacken Sie die Stücke nach unseren Hinweisen.
Versandtasche bestellen · Werttransport wählenWir dokumentieren das Öffnen der Sendung, wiegen Ihre Stücke und prüfen Echtheit und Feingehalt.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Bewertung Ihres Schmucks und erfahren den Auszahlungsbetrag.
Nach Ablauf der Rücktrittsfrist veranlassen wir die Überweisung innerhalb von zwei Geschäftstagen. Hinzu kommt die Banklaufzeit.
Sie möchten doch nicht verkaufen? Bei Schmuck können Sie innerhalb von zwei Geschäftstagen vom Ankauf zurücktreten. Das konkrete Fristende teilen wir Ihnen schriftlich mit. Rücktritt und Auszahlung im Detail.
Gut zu wissen
Die wichtigsten Antworten zu Bewertung, Versand und Auszahlung.
Der Ankaufswert richtet sich nach dem Edelmetallgewicht, dem Feingehalt und der maßgeblichen Kursgrundlage. Unsere Marge ist in den angezeigten Grammpreisen bereits berücksichtigt. Steine und andere nichtmetallische Bestandteile zählen nicht zum Edelmetallgewicht.
Bei bekannten Gewichten und Legierungen können Sie den Wert im Goldrechner berechnen. Designer- oder Antikschmuck kann zusätzlich einen Sammlerwert haben; ein möglicher Mehrwert wird individuell eingeordnet.
Ja. Sie müssen weder die Legierung noch den Wert vorab kennen. Wir prüfen auch ungestempelte Stücke auf Echtheit und Edelmetallgehalt. Eine Punze wie 333, 585 oder 750 ist ein erster Hinweis; die Analyse bestimmt den tatsächlichen Feingehalt.
Auch beschädigte Stücke, einzelne Ohrringe oder gerissene Ketten können Sie einsenden. Sie müssen Ihren Schmuck dafür nicht reparieren.
Schmuck mit Steinen können Sie unverändert einsenden. Die angezeigten Ankaufspreise gelten für das Edelmetall; das Gewicht von Steinen und anderen nichtmetallischen Bestandteilen wird dabei nicht mitvergütet.
Bitte entfernen Sie Steine nicht selbst. Sollte eine Demontage oder eine andere bleibende Veränderung für die Prüfung nötig sein, informieren wir Sie vorab und holen Ihre ausdrückliche Zustimmung ein. Vorhandene Zertifikate und Kaufbelege können Sie zur Einordnung beilegen. Prüfung und Schutz Ihrer Stücke.
Nutzen Sie eine kostenlose Versandtasche oder beauftragen Sie einen kostenlosen Werttransport. Bei Verwendung unseres Versandlabels und Einhaltung der Verpackungshinweise ist die Versandtasche bis 1.500 € je Sendung versichert.
Für höhere Werte können Sie mehrere kostenlose Versandtaschen bestellen und den Inhalt entsprechend aufteilen oder den Werttransport nutzen. Das Öffnen Ihrer Sendung wird videodokumentiert. Versand und Versicherung im Detail.
Nach der Analyse erhalten Sie unsere Bewertung und den Auszahlungsbetrag. Bei Schmuck haben Sie ein vertragliches Rücktrittsrecht von zwei Geschäftstagen. Das genaue Fristende nennen wir Ihnen schriftlich. Für Einsendungen aus Deutschland übernehmen wir bei Rücktritt den versicherten Rückversand.
Die Überweisung veranlassen wir innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Ablauf dieser Frist, sobald alle gesetzlich erforderlichen Angaben vorliegen. Hinzu kommt die Banklaufzeit. Rücktritt & Rückversand · Auszahlungsbedingungen.
Das hängt von der steuerlichen Einordnung und Ihrer persönlichen Situation ab. Private Verkäufe von Gegenständen des täglichen Gebrauchs sind nach § 23 EStG ausgenommen. Für andere privat gehaltene Gegenstände gilt grundsätzlich: Nach mehr als einem Jahr zwischen Anschaffung und Verkauf fällt der Verkauf nicht mehr unter diese Vorschrift.
Bei geerbtem oder geschenktem Schmuck wird grundsätzlich die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger zugerechnet. Eine Erbschaft bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jeder anschließende Verkauf steuerfrei ist. Bei Zweifeln hilft Ihre Steuerberatung.

Bequem von zu Hause
Versandtasche kostenlos bestellen und Ihre Stücke zur Bewertung einsenden.